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Die häufigste und bekannteste Form von interkommunaler Kooperationen stellen die Zweckverbände dar. Ein Zweckverband ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften um eine bestimmte Aufgabe gemeinsam zu erledigen. Solch ein Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein Gemeindeverband.

Schon seit Ende des 19. Jahrhunderts kennt das Kommunalrecht in Deutschland Zweckverbände. Mit der Hilfe von Zweckverbänden bewältigen mehrere Gemeinden oder Gemeindeverbände einzelne, von vornherein festgesetzte Aufgaben, z.B. der Wasserversorgung/Abwasserentsorgung eines Krankenhauses oder des öffentlichen Personennahverkehres.

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