Trinkwasser
Trinkwassergebühren
Seit 2002 ist es uns gelungen, unsere Gebühren für Trinkwasser relativ stabil und vergleichsweise niedrig zu halten. Unsere Gebührenstruktur hat sich in den letzten Jahren bei der Grundgebühr nur leicht verändert. Durch die Entscheidung zur Umstellung auf den Fernwasserbezug war eine geringfügige Erhöhung der Verbrauchsgebühr in der aktuellen Kalkulationsperiode 2023 bis 2025 unvermeidlich.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Gebühreninformation.
Gebühreninformation für Trinkwasser und Abwasser
Hinweise zum Lastschriftverfahren und zur Bankverbindung
Bitte nutzen Sie zur Begleichung unserer Gebührenforderungen möglichst das Lastschrifteinzugsverfahren. Entsprechende Formulare finden Sie unter Anträge & Formulare.
Unsere Bankverbindung:
Deutsche Kreditbank Berlin
IBAN: DE 46 1203 0000 0000 8033 38
BIC: BYLADEM 1001
Anträge & Formulare für den Bereich Trinkwasser
Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal (ZWAG) erhebt mit den nachfolgenden Anträgen und Formularen von Ihnen personenbezogene Daten und verarbeitet sie weiter, um damit seine öffentliche Aufgabe im Interesse der Allgemeinheit und in Ihrem Interesse erfüllen zu können. Nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet Sie über die Informationen zu den Grundlagen der Datenverarbeitung sowie den Ihnen zustehenden Rechten zu informieren.
Information über die Erhebung von personenbezogenen Daten gem. Art. 13 DSGVO
Beantragung eines Gartenwasserzählers
Wer in seinem Garten oder auf seinem Grundstück viel Trinkwasser zum Bewässern der Pflanzen o.ä. verwendet und dieses Wasser nachweislich nicht der zentralen Einrichtung zur Schmutzwasserbeseitigung zuführt, kann einen Gartenwasserzähler beantragen. Die Wassermenge kann auf Antrag von der Schmutzwassergebührenberechnung abgesetzt werden. Die abzusetzende Wassermenge wird durch eine zusätzliche, geeichte Messeinrichtung (Gartenwasserzähler), die hinter der Hauptmesseinrichtung zu installieren ist, ermittelt. Die hierfür notwendigen Unterlagen bereitet unser Mitarbeiter nach Besichtigung des Installationsortes für Sie vor.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch (034633 322-25) einen Termin.
Versorgungsgebiet
Abbildung: Trinkwasserversorgungsgebiet
Foto: Hochbehälter in Mücheln (Geiseltal)
Wassergewinnung
Über die Wassergewinnungsanlagen Schalkendorf und Schortau - mit insgesamt 6 Brunnenanlagen - speiste der ZWAG bis Ende 2023 sein Trinkwassernetz in Braunsbedra. Das so gewonnene Grundwasser hatte bereits Trinkwasserqualität und konnte dem Verbraucher ohne chemische Zusätze oder UV-Bestrahlung zur Verfügung gestellt werden. Die Anlagen förderten rund 500.000 m³ Trinkwasser pro Jahr. Mit diesem Trinkwasser wurde der Bedarf der Einwohner im Verbandsgebiet gedeckt, der Feuerlöschgrundschutz gesichert und Rohrnetzspülungen jeweils im Frühjahr und im Herbst durchgeführt.
Die Druckverhältnisse im Trinkwasserverteilnetz wird, auch nach Umstellung auf Fernwasser, über den Trinkwasserhochbehälter Krumpa gewährleistet. Dieser befindet sich am höchst gelegenen Punkt im Verbandsgebiet. Weiterhin dient der Hochbehälter Krumpa als Trinkwasserspeicher mit einem Rauminhalt von insgesamt 600 m³ Trinkwasser.
Das Wasserwerk in Mücheln versorgte bis Anfang 2023 noch die Stadt Mücheln und deren Ortsteile Oechlitz, Schmirma sowie den Braunsbedraer Ortsteil Krumpa mit Trinkwasser. Nach der Umstellung auf Fernwasser ist nun nur noch der Hochbehälter im Branderodaer Weg, Mücheln für die Verteilung des Trinkwassers in Betrieb.
Trinkwasserqualität
Trinkwasserqualität
Fernwasser
Anfang Mai 2023 erfolgte die Umstellung auf Fernwasser im Versorgungsgebiet Mücheln und im Dezember 2023 in Braunsbedra. Der Talsperrenbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt liefert der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH das dafür nötige Rohwasser aus dem Reservoir der Rappbodetalsperre. Im Wasserwerk Wienrode wird das aus dem Oberflächenwasser stammende Rohwasser zu Trinkwasser aufbereitet und mit dem Anschluss des Geiseltals an das überregionale Fernwassernetz nunmehr auch bis in das Geiseltal geleitet.
Mit dem Fernwasserbezug wird die Förderung des harten Trinkwassers aus den Apostelquellen (Mücheln) und den Brunnen Schalkendorf und Grüntal (Braunsbedra) eingestellt. Die konkreten Qualitätsdaten des überregionalen Fernwassers entnehmen Sie bitte dem aktuellen Prüfbericht für Mücheln und Braunsbedra.
Der Härtegrad des Wassers im gesamten Versorgungsgebiet liegt bei 0,78 Millimol Calciumcarbonat je Liter - entspricht 4° dH.
Trinkwasserqualität
Trinkwasserqualität
Fernwasser
Anfang Mai 2023 erfolgte die Umstellung auf Fernwasser im Versorgungsgebiet Mücheln und im Dezember 2023 in Braunsbedra. Der Talsperrenbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt liefert der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH das dafür nötige Rohwasser aus dem Reservoir der Rappbodetalsperre. Im Wasserwerk Wienrode wird das aus dem Oberflächenwasser stammende Rohwasser zu Trinkwasser aufbereitet und mit dem Anschluss des Geiseltals an das überregionale Fernwassernetz nunmehr auch bis in das Geiseltal geleitet.
Mit dem Fernwasserbezug wird die Förderung des harten Trinkwassers aus den Apostelquellen (Mücheln) und den Brunnen Schalkendorf und Grüntal (Braunsbedra) eingestellt. Die konkreten Qualitätsdaten des überregionalen Fernwassers entnehmen Sie bitte dem aktuellen Prüfbericht für Mücheln und Braunsbedra.
Der Härtegrad des Wassers im gesamten Versorgungsgebiet liegt bei 0,78 Millimol Calciumcarbonat je Liter - entspricht 4° dH.
Rückblick: Umstellung auf weiches Trinkwasser von der Rappbodetalsperre
Nachdem zwischen der Fernwasserversorgung Elbaue - Ostharz GmbH (FEO) und dem ZWAG im Jahr 2019 die vertraglichen Regelungen zur Fernwasseranbindung des Geiseltals abgeschlossen wurden, haben beide Partner, die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH (FWV) und der ZWAG, das Jahr 2020 genutzt, um weitere vorbereitende Aufgaben zu erledigen. Der Bau der Trasse erfolgte in zwei Abschnitten. Bauabschnitt 1 (BA 1) betrifft den Streckenabschnitt zwischen Gleina und Mücheln. Dieser wurde durch die FEO und in deren alleinigen Verantwortungsbereich realisiert. Der zweite Bauabschnitt (BA 2) betrifft den Streckenabschnitt zwischen Mücheln und Krumpa, der im alleinigen Verantwortungsbereich des ZWAG umgesetzt wurde. Beide Partner arbeiteten dabei eng zusammen und stimmten sich regelmäßig ab.
Nach erfolgter Planung hatte die FEO hat für ihren Streckenabschnitt das Plangenehmigungsverfahren im August 2020 beim zuständigen Landesverwaltungsamt Halle in Gang gesetzt. Ferner hat die FEO Einverständniserklärungen von Grundstückseigentümern zur Benutzung privater Grundstücke zwecks Bau- und Betrieb einer Trinkwasserleitung bewirkt. Bis auf sehr wenige Ausnahmen konnten die Grundstücksklärungen abgeschlossen werden. Der ZWAG für seinen Teil hatte ebenfalls die Planungen und die erforderlichen Grundstücksklärungen abgeschlossen sowie das Plangenehmigungsverfahren im August 2020 beim Landesverwaltungsamt Halle beantragt. Mit einem Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens konnte jedoch frühestens erst im August 2021 gerechnet werden. Ein abgeschlossenes Plangenehmigungsverfahren ist eine wesentliche Voraussetzung für einen Baubeginn.
Weil das Geiseltal im 2. Weltkrieg starken Bombenangriffen ausgesetzt war und damit als Kampfmittelverdachtsfläche gilt, musste ein großer Teil des 13 km langen Trassenbereiches auf Blindgänger abgesucht werden. Für den Trassenabschnitt Mücheln bis Krumpa war dies bereits im Jahr 2020 erfolgt. Die Kampfmittelsuche für den Bereich Gleina bis Mücheln erfolgte im Anschluss. Vor dem eigentlichen Baubeginn zur Fernwasseranbindung waren auch einige Baumrodungen sowie archäologische Untersuchungen erforderlich. Für Letzteres waren in einem ersten Dokumentationsabschnitt ein Bereich von ca. 1 bis 4 m Breite, ca. 0,6 m Tiefe auf fast der gesamten Streckenlänge unter ständiger Anwesenheit eines Archäologen ausgehoben und dokumentiert worden. Im Trassenabschnitt des ZWAG waren die archäologischen Untersuchungen im Zeitraum März bis Mai 2021 erfolgt. Gleiche Untersuchungen waren im Trassenabschnitt der FEO nach Aberntung im Zeitraum September - November 2021 vorgesehen.
Baubeginn BA1: 09.06.2022
Inbetriebnahme BA1: 16.05.2023
Baubeginn BA2: 21.03.2023
Inbetriebnahme BA2: 11.12.2023
Fördermittel genehmigt
Im Januar 2021 wurden die Antragsunterlagen für eine finanzielle Förderung des Bauvorhabens seitens des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht, um damit die künftig (auf Grund der Fernwasseranbindung) steigenden Trinkwassergebühren etwas zu stützen. Noch im August 2021 wurde dieser Antrag positiv beschieden.
Problematiken bei der Wasserumstellung von HART auf WEICH
Das ehemals vom ZWAG aus den regionalen Wassergewinnungsanlagen Schalkendorf/Schortau und Mücheln zu Tage geförderte Trinkwasser stellte mit ca. 46 ° deutscher Härte ein sehr hartes Wasser dar. Zudem war es calcitabscheidend (Abscheidung von Calciumcarbonat), was zu Inkrustationen vorwiegend in ungeschützten Stahl- und Gussrohren führte (siehe Abbildung). Mit der Umstellung auf weiches Fernwasser mit ca. 4% deutscher Härte fließt nunmehr sehr weiches Wasser durch die Rohrleitungen.
Insbesondere alte Rohrnetze aus Stahl- und Gussrohren können besonders sensibel auf eine Veränderung der Wasserqualität von hart auf weich reagieren. Dies insofern, dass sich die Inkrustationen innerhalb kürzester Zeit beim Durchströmen mit weichem Wasser lösen können.
Beim Endverbraucher zeigen sich diese Probleme dann als optisch rostiges oder braun gefärbtes, trübes Trinkwasser. Auch um diesen künftigen Problematiken etwas entgegenwirken zu können, erneuert der ZWAG jährlich einige Kilometer seines Anlagenbestandes.
Wichtig für private Hausinstallationen:
Die vorgenannten Problematiken im öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz des ZWAG sind natürlich auch auf private Hausinstallationen übertragbar. Wer insbesondere noch über eine alte Hausinstallation verfügt, sollte diese demnächst von einem Sanitärfachmann prüfen lassen. Gegebenenfalls sind auch im Bereich der privaten Hausinstallation entsprechende Erneuerungen vorzusehen.