3. Amtsblatt 2023 erschienen
Am 04.05.2023 ist das 3. Amtsblatt für das Jahr 2023 erschienen. Erfahren Sie mehr über die gefassten Beschlüsse oder sehen Sie unsere Bekanntmachungen im Amtsblatt ein. Amtsblatt
Am 04.05.2023 ist das 3. Amtsblatt für das Jahr 2023 erschienen. Erfahren Sie mehr über die gefassten Beschlüsse oder sehen Sie unsere Bekanntmachungen im Amtsblatt ein. Amtsblatt
Liebe Bürgerinnen und Bürger, unsere nächste öffentliche Verbandsversammlung findet am Dienstag, den 25. April 2023 um 16:00 Uhr in den Geschäftsräumen des ZWAG in Braunsbedra, Hauptstraße 50 statt.
Am 12.04.2023 ist das 2. Amtsblatt für das Jahr 2023 erschienen. Erfahren Sie mehr über die gefassten Beschlüsse oder sehen Sie unsere Bekanntmachungen im Amtsblatt ein.
Am 16.01.2023 ist das 1. Amtsblatt für das Jahr 2023 erschienen. Erfahren Sie mehr über die gefassten Beschlüsse oder sehen Sie unsere Bekanntmachungen im Amtsblatt ein.
Am 21.12.2022 ist das 8. Amtsblatt für das Jahr 2022 erschienen. Erfahren Sie mehr über die gefassten Beschlüsse oder sehen Sie unsere Bekanntmachungen im Amtsblatt ein.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, unsere nächste öffentliche Verbandsversammlung findet am Montag, den 19. Dezember 2022 um 16:30 Uhr in den Geschäftsräumen des ZWAG in Braunsbedra, Hauptstraße 50 statt.
Am 07.12.2022 ist das 7. Amtsblatt für das Jahr 2022 erschienen. Erfahren Sie mehr über die gefassten Beschlüsse oder sehen Sie unsere Bekanntmachungen im Amtsblatt ein.
In der Zeit vom 07.11.2022 bis 16.12.2022 erfolgt in Braunsbedra (mit Ortsteilen Krumpa, Schortau, Neumark, Neumark-Nord, Großkayna, Roßbach, Leiha, Lunstädt) und in Mücheln (mit Ortsteilen Gröst und Oechlitz) eine Spülung…
Sehr geehrte Kunden, die Wasserzählerablesung für das Jahr 2022 wird im Zeitraum vom 17. Oktober bis 28. Dezember 2022 durchgeführt. Wir bitten Sie, uns den Zutritt zum Zähler zu gewährleisten.…
Am 06.09.2022 ist das 6. Amtsblatt für das Jahr 2022 erschienen. Erfahren Sie mehr über die gefassten Beschlüsse oder sehen Sie unsere Bekanntmachungen im Amtsblatt ein.